Rechtsanwalt für CMD
in Kooperation mit beratenden Ärzten und Zahnärzten

Erreichbarkeiten / Kosten / Kontaktaufnahme

Ich unterhalte mehrere Besprechungsräume, Sie werden bei der Reservierung an den jeweils nächstgelegenen Raum hingewiesen.

Sprechzeiten finden von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr statt. Um Terminvereinbarung wird dringlich gebeten. Termine für Selbständige oder andere Personen mit eingeschränktem Zeitlimit (Manager usw.) können ausnahmsweise auch an Wochenenden oder sogenannten Feiertagen erfolgen.

Rechtsanwalt Martin Schmid

Lampertheimer Straße 174

68305 Mannheim (Nord)

Telefon 06 21 44 57 33 33 (der AB ist 24/7/365 geschaltet, bitte sprechen Sie auf ihn, da ich oft im Gericht oder in                                              Besprechungen bin - somit bin ich rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres erreichbar)

Telefax 06 21 86 42 98 01

Shuttle-Service ab Hauptbahnhof Mannheim oder Flugplatz Mannheim mit dem Hyundai XG 30, der koreanischen Antwort auf Jaguar, nach Vereinbarung möglich. Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten.


Dr. Dr. Andreas Helmut Valentin

Mühlbergstraße 8

67659 Kaiserslautern

Telefon 06 31 41 48 63 55

Telefax 06 31 41 48 63 56


ZA Stavros Avgerinos

Hasenstraße 17 a)

46119 Oberhausen (Ruhr)

Telefon 02 08 60 27 43

Telefax 02 08 60 74 99


ZA Dr. med. dent. André von Peschke

Lorentzendamm 14

24103 Kiel

Telefon 04 31 55 22 35

Telefax 04 31 55 78 75 1


Dr. med. Achim Urban

Facharzt für Orthopädie

- Privatpraxis - 

Karmeliterstraße 6

67547 Worms

Telefon 06 241 936 69

Telefax 06 241 97 42 120


Zu den Kosten: Ihnen wird von hier aus High-End-Rechtswahrnehmung durch das Satellitenprogramm Rechtsanwalt <-> Zahnärzte <-> Fachärzte angeboten. Dies kann nicht zum Billigtarif erfolgen. Besitzen Sie zum Zeitpunkt der Fehlbehandlung eine Rechtsschutzversicherung, wird diese die entstehenden Kosten vermutlich übernehmen. Ansonsten müssen Sie alle Justizgebühren vorstrecken, je nach dem, wie der Prozess ausgeht, erhalten Sie diese Aufwendungen sowie Schmerzensgeld, Schadensersatz usw. natürlich wieder zurück. Prozesse unter der Bedingung der Prozesskostenhilfe kann nicht angeboten werden, da die aus der Staatskasse gezahlten Beträge in keiner Weise kostendeckend sind. Zudem müssten Sie als Prozesskostenhilfe-Empfänger(in) im Falle des Prozessverlustes die der Gegenseite entstandenen Kosten sofort und vollständig übernehmen, was erfahrungsgemäß in den Ruin führen kann. Dies kann ich nicht verantworten.